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Baden-Württemberg


Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Ehepaare, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem Kind, kinderlose Paare unter 45 Jahre sowie schwerbehinderte Personen. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Grenzen sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • gegebenenfalls Modernisierung bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • Aus-/Umbau und Erweiterung (Dachgeschossausbau, Umwandlung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter oder leerstehender Gebäude)
  • ökologische und bestimmte innerstädtische Bauvorhaben


Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen und Zuschüsse (für schwerbehinderte Personen, Bauen in Ortszentren, "barrierefreies Bauen").

Informationen gibt es beim
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
0711/123-0

oder bei der

L-Bank (Landesbank Baden-Württemberg)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
01801/150-333*

 

* Preis 0,039 Euro je Minute für Anrufe aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro Preis je Minute für Anrufe aus den Mobilfunknetzen

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