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Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen
  • Erwerb von innerörtlichen Bestandsgebäuden in Verbindung mit Instandsetzung/Modernisierung als selbst genutztes Wohneigentum
  • Erwerb einer leerstehenden oder durch den Erwerber bewohnten Wohnung, wenn damit bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungskosten verbunden sind
  • Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung
  • behindertengerechte Wohnraumanpassung

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse (für Kinder, schwerbehinderte Personen, ggf. bei Bestandserwerb).

Informationen gibt es beim
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR)
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam

oder bei der

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
0331/660-0

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