Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse (für Kinder, schwerbehinderte Personen, ggf. bei Bestandserwerb).
Informationen gibt es beim
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR)
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam
oder bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
0331/660-0