Barrierefreies Wohnen ist nicht nur für körperbehinderte Mitmenschen oder Senioren ein wichtiges Thema. Wenn Sie beim Bau oder bei der Modernisierung Ihrer Immobilie die eigene Zukunft im Blick haben, können Sie entsprechende bauliche Maßnahmen durchaus günstig finanzieren: Zahlreiche Förderprogramme gewähren Gelder in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
Modern umrüsten, komfortabler wohnen.
Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, kann auch 2012 weiterhin zinsgünstige Kredite der KfW in Anspruch nehmen. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen - Kredit“ fördert die KfW beispielsweise den Umbau von Bädern, die Verbreiterung von Wohnungsfluren oder den Einbau von Aufzügen. Die Kosten für den Umbau können zu 100 % finanziert werden. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Programm „Altersgerecht Umbauen - Zuschuss“ wurde Ende 2011 eingestellt.
Auch die Bundesländer bieten Förderprogramme an.
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, bieten Ihnen auch die Förderprogramme der Länder Zuschüsse und kostengünstige Darlehen. Die Vergabe der Fördergelder erfolgt hier über die jeweilige Staats- oder Landesbank. So fördert etwa das Land Rheinland-Pfalz bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Kosten und unterstützt die Finanzierung mit einem zinsverbilligten Darlehen über 460 Euro je Quadratmeter. Doch aufgepasst: Die geplanten Baumaßnahmen müssen in fast allen Bundesländern der sogenannten DIN-Norm 18025 entsprechen, in der die Richtlinien für ein barrierefreies Wohnen genau festgelegt sind.
Die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen unterstützen Bauvorhaben für barrierefreie Wohnräume.
Auch die gesetzlichen Sozialversicherungen bezuschussen Ihr Bauvorhaben für barrierefreie Wohnräume. Grundsätzlich gilt, dass Sie den Antrag auf finanzielle Unterstützung vor Baubeginn stellen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung etwa erstattet Ihnen Baukosten für Maßnahmen, sofern diese ein barrierefreies Wohnen ermöglichen und dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit und Mobilität zu erhalten. Liegt gar eine Einstufung in eine Pflegestufe vor, so greift die gesetzliche Pflegeversicherung, die einen Zuschuss für Umbauten bis zu einer Höhe von 2557 Euro bewilligen kann. Auch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung. Voraussetzung hier: mindestens 180 Beitragsmonate oder der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente sowie die Aussicht auf Wiedereingliederung ins Berufsleben. Als Mitglied einer gesetzlichen Unfallversicherung können Sie als Bauherr ebenfalls finanzielle Hilfen beantragen. Die Förderung erfolgt dann über die Wohnungshilfe der Unfallversicherung.
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung ist im Schwerbehindertengesetz festgelegt.
Vielen Menschen bietet erst ein barrierefreies Wohnumfeld die Möglichkeit, eigenständig und selbstbestimmt zu leben. Ihre Ansprechpartner für den gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Hilfen sind das zuständige Sozialamt sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Der Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung – ob nun in Form von Zuschüssen beim Neu- und Umbau einer Wohnung oder als Darlehen, wenn es darum geht, eine barrierefreie Wohnung zu kaufen – ist im Schwerbehindertengesetz festgelegt. Die Förderung unterstützt Schwerbehinderte, deren Arbeitsplatz ansonsten gefährdet wäre und für die auf andere Weise kein barrierefreier Wohnraum beschafft werden kann. Sofern keine anderen Hilfen infrage kommen oder weitere Fördergelder notwendig sind, kann man auch im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes eine finanzielle Unterstützung oder ein Darlehen beantragen.