Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich bei Abschluss des Bausparvertrags noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben, ab. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben. Es gibt aber eine Prognose, wann die Zuteilung erwartungsgemäß eintreten kann.
Prognose der Zuteilung als Richtwert
Die Mindestsparzeit beträgt mindestens eineinhalb Jahre. Außerdem muss das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht sein. Rechnen Sie damit, dass sich der vertraglich prognostizierte Zeitpunkt der Zuteilung um einige Monate , schlimmstenfalls bis zu eineinhalb Jahren verschieben kann. Doch in der Regel tritt die Zuteilung einigermaßen regelmäßig und pünktlich ein.
Bewertungszahl bestimmt Zeitpunkt der Zuteilung
Um die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr Bausparguthaben Sie angespart haben und je länger Sie bereits auf eine Zuteilung warten, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das Bauspardarlehen zugeteilt werden.
Einen Schadensersatzanspruch gegen die Bausparkassen gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen, wenn man das Geld pünktlich benötigt und der unwahrscheinliche Fall eingetreten sein sollte, dass das Darlehen nicht sofort abrufbar ist.
Als Bausparer haben Sie bei der Zuteilung mehrere Möglichkeiten: