Berlin, 12.06.2008
Pflicht zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Private Bauherren sind gesetzlich verpflichtet (nach § 192 SGB VII), jede Art von Bauhelfer, auch Freunde, Bekannte, Kollegen oder Verwandte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) spätestens eine Woche nach deren Arbeitsbeginn anzumelden. Nur so ist gewährleistet, dass sie bei Unfällen auf dem Baugelände und auf dem Weg dorthin gesetzlich abgesichert sind.
Meldet der Bauherr seine freiwilligen Bauhelfer nicht an, droht ihm ein Bußgeld oder evtl. sogar Regressverfahren aufgrund grober Fahrlässigkeit.
Quelle: bgbau
Keine Versicherungspflicht besteht bei:
Die Kosten für eine Helfer-Versicherung liegen zwischen 1,30 EUR und 1,72 EUR pro Arbeitsstunde. Die BG BAU übernimmt dafür jedoch auch eine persönliche Beratung über alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen der Unfallverhütung.
Sobald ein Bauherr seine Bauhelfer für ihre Tätigkeit entlohnt, muss er Sorge dafür tragen, dass seine Helfer diese Nebeneinkünfte bei den zuständigen Stellen melden (z.B. Arbeits- und Sozialamt, Krankenkasse oder Finanzamt). Denn sonst sind sämtliche Helfer-Arbeiten auf dem Baugelände als Schwarzarbeit zu betrachten und ziehen in Extremfällen ein erhebliches Bußgeld von bis zu 100.000 EUR nach sich.
Arlett Ruhtz
Immobilien Scout GmbH
(Quelle: BG BAU e. V. )