Ab Juli 2008 wird der Gebäude-Energieausweis Pflicht
Der Energieausweis für bestehende Gebäude wird ab 1. Juli 2008 Pflicht. Nach diesem Termin muss er beim Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Er soll Mietern und Käufern Anhaltspunkte über die Höhe des künftigen Energiebedarfs liefern und Hausbesitzer zu energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen anhalten. Denn Energieeffizienz wird bei steigenden Nebenkosten immer mehr ein Qualitätskriterium im Immobilienmarkt.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut worden sind, wird ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben. Wer staatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, muss ebenfalls den Bedarfsausweis vorweisen. Bei Häusern, die nach 1978 errichtet wurden, und bei allen Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig von ihrem Baujahr, kann der Eigentümer zwischen dem bedarfsorientierten oder einem verbrauchsbasierten Energieausweis wählen.
Ein Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energieverbrauch auf der Basis des Nutzerverhaltens der Vergangenheit auf. Der am Bedarf ausgerichtete Energieausweis hingegen offenbart unabhängig von den individuellen Gebrauchsgewohnheiten die energetische Beschaffenheit von Gebäude und Heizungstechnik. Der Deutsche Mieterbund werde daher allen Mietern in Deutschland empfehlen, "sich nicht mit verbrauchsorientierten Energieausweisen zufrieden zu geben, sondern Bedarfsausweise zu verlangen", kündigte Mieterbund-
Bundesdirektor Franz-Georg Rips an. Denn damit würde "endlich ein Transparenz-Instrument zum energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen".
Der Energieausweis soll nämlich grundsätzlich auch Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen energetischen Verbesserung enthalten, um Hauseigentümer anzuhalten, ihre Immobilie auf den aktuellen Stand der Bau- und Haustechnik zu bringen. Wird beispielsweise ein veralteter Heizkessel gegen eine moderne Öl-Brennwertanlage ausgetauscht, reduziert sich der Energiebedarf um bis zu 30 Prozent, und das bei einem vergleichsweise geringen Investitionsaufwand.
Die Laufzeit eines Energieausweises soll jeweils zehn Jahre betragen. Das gilt auch für Energieausweise, die bereits bis Ende 2007 ausgestellt werden. Sie behalten also ihre Gültigkeit, sofern sie von Architekten, Planungsingenieuren, Energieberatern und Fachhandwerkern mit entsprechender Qualifikation ausgestellt wurden. Weitere Details, etwa zu den Übergangsfristen für den Energieausweis im Gebäudebestand, werden im Zuge der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese soll im kommenden Jahr endgültig in Kraft treten.
IWO 2006