Die Bauabnahme findet nach Fertigstellung des Objektes statt.
Wenn Sie Teile des Baus in Eigenleistung erbringen, sollten Sie bevor der Baupartner weiterbaut, einen Gutachter beauftragen, der Ihre Bauleistung unabhängig bewertet. Eventuell später auftretende Mängel können so nicht auf Sie abgewälzt werden.
Wenn Sie einzelne Gewerke - z.B. die Baugrube - mit anderen Unternehmen leisten, sollten Sie auch hierfür eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll vereinbaren.
Die endgültige Bauabnahme sollten Sie gut vorbereiten und eine Vorbegehung vereinbaren. So können Sie sich in aller Ruhe mit eventuellen Mängeln auseinandersetzen. Wichtig ist auch hier das Protokoll zur Bauabnahme. Sollten Sie Mängel feststellen, müssen die auch im Protokoll stehen. Wichtig ist dann der Vorbehalt und die Anerkennung der Mängel durch den Bauträger. Auch er sollte das Protokoll unterschreiben. Nehmen Sie gegebenenfalls einen Gutachter und in jedem Fall einen Fotoapparat mit.
Und noch ein Tipp:
Versuchen Sie sich bei Meinungsverschiedenheiten gütlich zu einigen. Jeder Rechtsstreit ist teuer, langwierig und kostet Nerven. Da Sie sich für einen soliden Partner entschieden haben, wird er daran interessiert sein, einen zufriedenen Kunden zu haben.