Makler können hilfreich bei der Grundstücksuche sein.
Makler können recht hilfreich bei der Grundstücksuche sein. Für den Fall, dass es zum Kauf eines vom Makler vermittelten Objekts kommt, sind in der Regel 3 bis 6 Prozent Maklercourtage vom Kaufpreis aufzuwenden. Hinzu kommt noch die übliche Mehrwertsteuer.
Hat sich der Makler im Interesse eines Grundstückanbieters um die Vermittlung eines Grundstücks bemüht, es ist aber nicht zu einem Kauf gekommen, so verlangt der Makler manchmal die Erstattung seiner entstandenen Auslagen vom Auftraggeber. Hierunter fallen in der Regel Kosten für Inserate und Prospekte, Fahrten und Büro. Diese Erstattungsansprüche (auch pauschale) müssen in jedem Fall weit unter der im Erfolgsfalle fällig werdenden Provision bleiben. Voraussetzung für diesen Makleranspruch ist stets eine vorherige entsprechende Vereinbarung.
Ihnen als Grundstückinteressenten entstehen in solch einem Fall keine Kosten. Der Erstattungsanspruch entfällt dem Anbieter für den Fall, dass es zu einem Kauf gekommen ist. Dann gelten spezielle Auslagen des Maklers als durch die Provision abgedeckt.
Geboten wird Ihnen ein Exposè über jedes vermittelte Grundstück, also die Unterlagen, die neben den Angaben über das Objekt zugleich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers beinhalten. Die Angaben zum Objekt stammen in der Regel direkt vom Anbieter. Sie sollten deshalb nicht nur auf den Makler vertrauen und die Richtigkeit der Angaben selbst überprüfen. Auch sollten Sie sich über den Wert des Objektes im klaren sein und den geforderten Preis anhand von Bodenrichtwertkarten des Gutachterausschusses überprüfen. Außerdem steht Ihnen ein Makler bei der Grundstücksbesichtigung zur Seite, vermittelt bei Preisverhandlungen mit dem Anbieter und kennt meistens die planungsrechtlichen Details, die Ihr Grundstück betreffen.