Prüfen Sie den Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung! Ein vom Notar aufgesetzter Vertrag ist keine Garantie dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Der Notar beurteilt einen Vertrag lediglich nach seiner rechtlichen Richtigkeit. Sie sollten sich den Vertragsentwurf vor der Vertragsunterzeichnung vom Notar erläutern lassen. Nur so können Sie den Vertragsentwurf verstehen und Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Position einbringen.
Beziehen sich Passagen des Vertrages auf Karten, Pläne oder Schriftstücke, müssen diese der Vertragsurkunde beigefügt werden.
Mündlich getroffene Absprachen über den Grundstückskauf sind unwirksam. Sie sollten daher abschließend überprüfen, ob alle mündlichen Absprachen mit dem Verkäufer schriftlich in dem Vertrag festgehalten sind.