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Die Baugenehmigung

Vor dem ersten Spatenstich sollte das gesamte Bauvorhaben von der zuständigen Baubehörde genehmigt worden sein. Zur Erlangung dieser Genehmigung müssen Sie einen Bauantrag, auch Bauvorlage genannt, bei der unteren Baubehörde einreichen. Falls diese Aufgabe nicht von Ihrem Fertighausanbieter mit übernommen wird, muss sie von einem bauvorlageberechtigten Partner, den Sie sich selber suchen müssen, ausgeführt werden. In der Regel sind Bauingenieure und Architekten bauvorlageberechtigt.

Je nach Bundesland können die Bearbeitungszeit und Anforderungen an die Bauvorlagen (das sind die geforderten Unterlagen) leicht unterschiedlich sein. Ab der Erteilung der Genehmigung gilt diese für drei Jahre, das heißt, Sie haben drei Jahre Zeit mit dem Bau zu beginnen. Der Abschluss der Rohbauarbeiten und die Fertigstellung des Gebäudes sind der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher bekannt zu machen, damit sie ihre Pflicht zur behördlichen Abnahme wahrnehmen kann. Zudem haben Sie zum Abschluss der Rohbauarbeiten eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und zur Fertigstellung des Gebäudes eine Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage vorzulegen. Diese erhalten sie vom amtlichen Schornsteinfegermeister nachdem er seine entsprechenden Abnahmen gemacht hat.

Hier ein Überblick, was in der Regel in den Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Innenbereich (Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplan gem. § 30 BauGB und Bauvorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB) hinein gehört. Für alle Unterlagen und Erklärungen erhalten sie bei ihrer Baubehörde die erforderlichen Formulare.

Bauvorlagen Anzahl der Ausführungen
Bauantrag 3-fach
Berechnungen des umbauten Raumes (DIN 277) und des Rohbau- und Herstellungswertes 3-fach
Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grund- und Geschossfläche 3-fach
Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind 3-fach
einfacher oder qualifizierter Lageplan (Maßstab 1 : 500) 3-fach
Höhenplan ohne NN-Angaben 3-fach
Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks mit Darstellung im Lageplan (bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991) 3-fach
Bauzeichnungen - Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) 3-fach
Statische Berechnungen einschließlich aller erforderlichen Konstruktions- und BewehrungspläneHinweis: Wird im Bauantrag unter Ziffer 7. beantragt, die statischen Berechungen sofort nach Eingang zu prüfen, ist eine Ausfertigung von Bauzeichnungen (Nr. 9) zusätzlich einzureichen. 2-fach
Nachweis des Wärmeschutzes 2-fach
Nachweis des Schallschutzes 2-fach
Erhebungsbogen für Bautätigkeit 1-fach

Bei Mehrfamilienhäusern wird noch gefordert:

Bauvorlagen Anzahl der Ausführungen
Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder mit Lageplan 3-fach
Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze mit Lageplan 3-fach

Querverweise zum Thema