Die Bestimmungen zu Abstandflächen sind in den Landesbauordnungen geregelt. Durch viele Streitigkeiten und eine Unzahl von gerichtlichen Entscheidungen zum Abstandflächenrecht ist dieses inzwischen sehr umfangreich und kompliziert geworden.
Grenzbebauung: Neben diesem Zwang zu Abständen kann auch die Grenzbebauung vorgeschrieben oder erlaubt sein. Beispiel hierfür sind die geschlossenen Straßenzüge (Blockrandbebauung) unserer Innenstädte. Hier wird über so genannte Baulinienpläne (entlang von Baulinien muss gebaut werden) die Bebauung entlang der Grundstücksgrenzen festgelegt und das Einhalten von Abstandflächen teilweise aufgehoben.
Garagen: Privilegiert hinsichtlich der Abstandsflächen sind auch Garagen und Nebengebäude. Die entsprechenden Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, so dass auch hier auf die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer verwiesen werden muss. Gemeinsam haben aber alle, dass sie gestatten, Garagen unmittelbar an der Nachbargrenze zu errichten. Teilweise und bis zu einer bestimmten Größe sind diese sogar genehmigungsfrei.