Adresse des Baustandortes: Der Bieter sollte sich selbst davon überzeugen können, dass die Leistung vor Ort auch wirklich zu erbringen ist, oder ob Störungen zu erwarten sind. (z.B. kein Platz für die Baumaschinen, da zu viele Bäume auf dem Gelände).
Bewerbungsende und Zuschlagsfrist: Legen Sie eine Bewerbungsfrist von mindestens zehn Tagen ab der Übergabe der Ausschreibungsunterlagen an die Bieter fest. Diese Frist schreibt vor, bis wann ein Bieter sich bewerben darf. Nach Ablauf dieser Frist werden sie die Angebote auswerten und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (nicht mehr als dreißig Tage) einem Bewerber den Zuschlag erteilen. Ein Bieter ist in dieser Zeit an sein Angebot gebunden. Geben Sie den Zuschlag verspätet ab, dann kann der Bieter einen anderen, in der Regel höheren Preis verlangen.
Beginn und Ende der Bauausführung: Dem Bieter müssen Ausführungsfristen genannt werden, damit er seine Kapazitäten einschätzen kann und Sie ihren Zeitplan einhalten können. Diese Fristen sollen zu verbindlichen Vertragsfristen gemacht werden.
Vertragsart: Teilen Sie dem Bieter mit welche Vertragsart Sie mit ihm eingehen wollen, also Werkvertrag nach VOB oder Werkvertrag nach BGB. Sie sollten in den Ausschreibungsunterlagen Festlegungen zu den AGB treffen. In der Regel wird die VOB/B und /C festgelegt, welche die AGB für den Werkvertrag darstellt.
Abrechnungseinheit bei Einheitspreisverträgen (m³, m², m, Stück): Sie sollte immer festgelegt werden, damit die Angebote leicht zu vergleichen sind.
Mehrwertsteuer: Legen Sie fest, ob Sie Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer angeboten haben wollen, damit Sie einheitliche Werte angeboten bekommen. Der Regelfall sind Einheitspreise exklusive Mehrwertsteuer.
Prüfung der Leistungsbeschreibung: Lassen Sie den Bieter Ihre Leistungsbeschreibung auf Plausibilität und die Durchführbarkeit der Leistung prüfen. Bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung oder einem ungeeignetem Zustand der Baustelle hat er Sie darauf hinzuweisen oder nachzufragen. Eine entsprechende Erklärung hierzu lassen Sie ihm zukommen und gegenzeichnen. Die Gefahr von Nachtragsforderungen wird somit nochmals verringert.
Bewerbungsbedingungen: Legen Sie genau fest unter welchen Bedingungen ein Bieter sich zu bewerben hat. Dazu legen Sie fest, dass
Erklärungen des Bieters: Da Sie nur mit leistungsfähigen Baufirmen Verträge schließen sollten, müssen die Bewerber bei ihrer Bewerbung den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sind, den Vertrag auch zu erfüllen. Dazu verlangen Sie vom Bieter einige Angaben und Erklärungen: Lassen sie sich
Zusätzliche Vertragsbedingungen: durch die zusätzlichen Vertragsbedingungen können Sie die Rahmenbedingungen des Vertrages bei Bedarf genauer festlegen und auf einzelne Punkte der VOB näher eingehen.
Besondere Vertragsbedingungen: Diese betreffen Regelungen für Ihre ganz spezielle Baustelle. Hier legen Sie bindend fest, ob der Bauunternehmer Bautagebuch zu führen hat, wann ein wöchentlicher Besprechungstermin angedacht ist, welche Baustellenordnung einzuhalten ist, welche Nachweise zur Eignung verwendeter Materialien erbracht werden müssen und ob der Unternehmer einen Bauleiter für seine Bauarbeiten zu benennen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Hierbei handelt es sich um gewerkespezifische Vertragsbedingungen, die Ihr spezielles Bauvorhaben/Baugrundstück betreffen. Eventuell gibt es Besonderheiten oder erschwernisse, die für die Kalkulation des Beiters von bedeutung sind. Werden diese nicht bedacht, so kann dies Nachtragsforderungen des Unternehmers nach sich ziehen, die Ihnen Ihre Finanzierung durcheinander bringt. Inhalte dieser Vertragsbedingungen können sein: Beschreibung von Objekt und Lage, Zufahrten auf das Grundstück, Sauberkeitsregelungen auf der Baustelle, Schutzmaßnahmen, Inhalte des zu führenden Bautagebuchs, Arbeitsschutzhinweise, Regelungen zu Bauwasser, Baustrom und Abwasser, Regelungen zur Abfallentsorgung, Ablauf technischer Abnahmen, Maschinenbetriebszeiten und Bestandschutzregelungen.
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