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Überprüfung der laufenden Kosten

Neben den Einnahmen sind natürlich die Ausgaben von erheblicher Bedeutung für die Rentabilität Ihrer Kapitalanlage. Sie sollten daher bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit besonderer Aufmerksamkeit Schreiben der Hausverwaltung und ggf. der Mietsonderverwaltung zur Kenntnis nehmen. Sofern es zu Kosten gekommen ist, über die Sie vor Kauf nicht aufgeklärt worden sind, sollten Sie sich vergewissern, ob sie möglicherweise falsch beraten worden sind. In diesem Fall könnten Ihnen u. U. Ansprüche zustehen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben haben und es fand ein Jahr nach Erwerb der Wohnung noch keine Eigentümerversammlung statt, so sollten Sie bei der Hausverwaltung nachfragen. Gem. § 24 Abs. 1 WEG ist die Versammlung einmal jährlich einzuberufen.

Sofern Sie den Kauf der Immobilie finanziert haben, sollten Sie Ihre Zins- und Tilgungsleistungen überprüfen. In der Regel wird es hier zu keinen negativen Überraschungen kommen, wenn Sie sich im Vorfeld mit den Darlehenskonditionen vertraut gemacht haben. Sollten Sie die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen haben, kann es sinnvoll sein, diese auszunutzen.

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