Um sicherzugehen, dass Sie mit dem Kauf Ihrer Immobilie kein schlechtes Geschäft gemacht haben, ist es ratsam sich regelmäßig einen Überblick zu verschaffen. Sie sollten daher etwa ein Jahr nach Erwerb der Wohnung eine erste Bilanz ziehen und sich so eine erste Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen. In jedem Fall ist es ratsam, sich nach Erhalt des Steuerbescheides für das Jahr des Immobilienkaufs Klarheit über die Auswirkungen der Kapitalanlage zu verschaffen.

Vergewissern Sie sich, ob der Kauf der Immobilie auch tatsächlich vollständig abgeschlossen worden ist. Insbesondere sollten Sie überprüfen, ob Sie bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden sind.

Um festzustellen, ob sich die Kapitalanlage für Sie in der vorgestellten Art und Weise entwickelt, ist es notwendig sich einen Überblick über die Einnahmeseite zu verschaffen. Sie sollten daher die Mieteinnahmen und die möglicherweise bereits erzielten steuerlichen Vorteile mit Ihrer Kalkulation vergleichen.

Neben den Einnahmen sind natürlich die Ausgaben von erheblicher Bedeutung für die Rentabilität Ihrer Kapitalanlage. Sie sollten daher bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit besonderer Aufmerksamkeit Schreiben der Hausverwaltung und ggf. der Mietsonderverwaltung zur Kenntnis nehmen.

Sofern Sie ein denkmalgeschütztes Objekt erworben haben, um erhöhte Steuervorteile gem. § 7i EStG zu erzielen, sollten Sie sich regelmäßig über den Stand der Sanierung informieren und prüfen, ob die zur Erzielung der Steuervorteile notwendigen Bescheinigungen vorliegen oder beantragt sind.

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