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BGH-Urteil zur Provisionsoffenlegung macht speziell Schiffsfondsinitiatoren Probleme

Werner Rohmert, Herausgeber "Der Immobilienbrief"

Die Fondsbranche jammert über Urteile zur Offenlegung von Provisionen. Gleichzeitig rennt der Fondsverband VGF in vorauseilendem Gehorsam, den aber anscheinend niemand erwartet, einer „Selbstregulierung“ hinterher. Ein BGH-Urteil vom 20. Januar 2009 dürfte als Höhepunkt einer Reihe von Urteilen zur Provisionsoffenlegung die Branche in Probleme stürzen. Platow hatte schon seit 15 Jahren moniert, dass der Initiator zwar in der Höhe seiner Provision der Vertragsfreiheit unterläge, diese jedoch aus unserer Sicht nicht in anderen klar ausgewiesenen Prospektpositionen verstecken dürfe. Dem kommen immer mehr Gerichte jetzt nach. Heinz Gerlach berichtet, er habe in den letzten Tagen mit mehreren umsatzstarken Finanzdienstleistern gesprochen. Sie seien sich einig gewesen, dass sie die Provisionen, die sie insbesondere für die Vermittlung von Schiffsfonds bisher erhalten haben, bei Verkaufs- bzw. bei Beratungsgesprächen nicht offenlegen können. Entweder würden die Anleger dann abspringen oder einen Großteil der Provision fordern. Bei Schiffsfonds spricht die Branche durchaus von 20% oder mehr Provision.
Die Offenlegung von Provisionen ist allerdings auch Gegenstand eines Eckpunktepapiers zur Selbstregulierung, in dem der Fondsverband VGF eigene Regulierungsideen präsentiert. Das verblüfft insbesondere, da die Politik in der Finanzkrise wichtigeres zu tun hat, als sich um Fondsregulierung zu kümmern (vgl. hierzu Markus Gotzi, „Der Fonds Brief“ letzte Woche). Schließlich hatte sich die BaFin-Gestattung schon auf Grund seiner Vertriebswirkung als anlegerschützerisches Eigentor herausgestellt.
Ich hatte das damals als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages übrigens schon moniert (vgl. "Der Immobilienbrief" Nr. 64 v. 24.6.2004). Im Moment sieht die Politik „keinen Handlungsbedarf“ in Regulierungsrichtung. So zitiert die Immobilien Zeitung den finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Otto Bernhardt: „Wir sind der Meinung, dass wir außer der Prospektierungspflicht und der Prospektprüfung … keine weiteren Regelungen brauchen.“ (WR)

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