Für den Verkauf einer Wohnung gelten ähnliche Voraussetzungen wie beim Verkauf eines Hauses, d.h. wenn Sie vorhaben, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, einen Käufer zu finden. Durchschnittlich dauert die Vermarktung einer Wohnung zwar nicht ganz so lange wie bei einem Haus. Dennoch planen Sie mindestens drei bis vier Monate für die Suche nach einem Käufer ein.
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Die Angabe des Gesamtkaufpreises der Immobilie ist für Makler und Bauträger gesetzlich vorgeschrieben. Für Privatverkäufer gilt das nicht. Es empfiehlt sich aber auch für ihn, alle Kosten - auch die neben dem Kaufpreis zusätzlich anfallenden - anzugeben, wenn das Vertrauen des Kaufinteressenten gewonnen werden soll.
Der Verkaufspreis sollte vom Verkäufer gemeinsam mit einem Fachmann festgelegt werden. Die fundierteste, aber kostenintensivste Möglichkeit der Wertermittlung ist die durch einen vereidigten Sachverständigen oder Gutachter. Der von ihm ermittelte Verkehrswert, der bestmögliche Marktpreis, den der Verkäufer zum Zeitpunkt der Verkaufsabsicht "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" erzielen kann - kann allerdings erheblich vom aktuell zu erzielenden Marktpreis abweichen.
Gute Orientierungshilfen für die Ermittlung des Kaufpreises bieten der Marktspiegel und die Preiskarten. Der Marktspiegel ist ein Abbild der aktuellen Situation des Marktes für Immobilien zur Miete und zum Kauf für jeweils eine bestimmte Region Deutschlands.
Wo sind die Preise für Eigentumswohnungen im letzten Jahr besonders stark gestiegen? Die neuen Preiskarten von ImmobilienScout24 geben Antwort auf diese und andere Fragen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu regionalen Preisen für Wohnungen. Grundlage für die flächendeckenden und aktuellen Standortinformationen bildet der umfangreiche Datenbestand von ImmobilienScout24.
Auf welche Fragen eines potentiellen Käufers Ihrer Eigentumswohnung müssen Sie vorbereitet sein?

Der Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung weist gegenüber dem üblichen Immobilienkaufvertrag einige Besonderheiten auf: Käufer einer Eigentumswohnung benötigen eine Teilungserklärung, darin werden Größe und Lage der Wohnung in einem Wohngebäude beschrieben. Außerdem werden darin die Nutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte geregelt.
Auch das Sondereigentum wird im Kaufvertrag für Eigentumswohnungen definiert sowie die Gemeinschaftsordnung und das Gemeinschaftseigentum festgelegt. Die Teilungserklärung wird ebenfalls vom Notar erstellt und von ihm beim Grundbuchamt eingetragen.
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