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Wohnung verkaufen beim Marktführer

Für den Verkauf einer Wohnung gelten ähnliche Voraussetzungen wie beim Verkauf eines Hauses, d.h. wenn Sie vorhaben, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, einen Käufer zu finden. Durchschnittlich dauert die Vermarktung einer Wohnung zwar nicht ganz so lange wie bei einem Haus. Dennoch planen Sie mindestens drei bis vier Monate für die Suche nach einem Käufer ein.

Bei ImmobilienScout24 können Sie als Privatanbieter eine Anzeigenlaufzeit von 14 Tagen, 1 Monat, 3 Monaten oder unbegrenzt wählen.

Gesamtkaufpreis für den Wohnungsverkauf ermitteln

Die Angabe des Gesamtkaufpreises der Immobilie ist für Makler und Bauträger gesetzlich vorgeschrieben. Für Privatverkäufer gilt das nicht. Es empfiehlt sich aber auch für ihn, alle Kosten - auch die neben dem Kaufpreis zusätzlich anfallenden - anzugeben, wenn das Vertrauen des Kaufinteressenten gewonnen werden soll.
Der Verkaufspreis sollte vom Verkäufer gemeinsam mit einem Fachmann festgelegt werden. Die fundierteste, aber kostenintensivste Möglichkeit der Wertermittlung ist die durch einen vereidigten Sachverständigen oder Gutachter. Der von ihm ermittelte Verkehrswert, der bestmögliche Marktpreis, den der Verkäufer zum Zeitpunkt der Verkaufsabsicht "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" erzielen kann - kann allerdings erheblich vom aktuell zu erzielenden Marktpreis abweichen.

Marktspiegel und Wertfinder bieten Anhaltspunkte für die Vermarktung der Wohnung

Gute Orientierungshilfen für die Ermittlung des Kaufpreises bieten der Marktspiegel und die Preiskarten. Der Marktspiegel ist ein Abbild der aktuellen Situation des Marktes für Immobilien zur Miete und zum Kauf für jeweils eine bestimmte Region Deutschlands.
Wo sind die Preise für Eigentumswohnungen im letzten Jahr besonders stark gestiegen? Die neuen Preiskarten von ImmobilienScout24 geben Antwort auf diese und andere Fragen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu regionalen Preisen für Wohnungen. Grundlage für die flächendeckenden und aktuellen Standortinformationen bildet der umfangreiche Datenbestand von ImmobilienScout24.


Was möchte der potentielle Käufer von Ihnen als Anbieter der Wohnung wissen?

Auf welche Fragen eines potentiellen Käufers Ihrer Eigentumswohnung müssen Sie vorbereitet sein?

  • Wie ist es um die Infrastruktur bestellt (Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Nahverkehrsmittel, Schule, Kindergarten etc.)?
  • Ist Verkehrslärm (in der Woche testen) zu befürchten?
  • Gibt es Geruchsbelästigung?
  • In welchem Zustand befinden sich die Außenanlagen?
  • Gibt es genügend Parkplätze?
  • Wie ist die Wohnung geschnitten?
  • In welchem Zustand befinden sich Fenster, Türen und Böden?
  • Wie sehen Decken und Wände aus - muss renoviert werden?
  • Von welcher Qualität sind die Heizungs- und Warmwasseranlage?
  • Ist die Elektroinstallation ausreichend?
  • Wie sind Küche, Bad und WC ausgestattet?
  • Welchen Eindruck vermitteln Balkon, Abstellkammer und Keller?
  • Sind Haustiere erlaubt?

Wohnung verkaufen

Die Besonderheiten des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung

Der Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung weist gegenüber dem üblichen Immobilienkaufvertrag einige Besonderheiten auf: Käufer einer Eigentumswohnung benötigen eine Teilungserklärung, darin werden Größe und Lage der Wohnung in einem Wohngebäude beschrieben. Außerdem werden darin die Nutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte geregelt.
Auch das Sondereigentum wird im Kaufvertrag für Eigentumswohnungen definiert sowie die Gemeinschaftsordnung und das Gemeinschaftseigentum festgelegt. Die Teilungserklärung wird ebenfalls vom Notar erstellt und von ihm beim Grundbuchamt eingetragen.



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