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Haus vermieten und Haus inserieren

Ein Haus zu vermieten, dauert erfahrungsgemäß etwas länger als einen Mieter für eine Wohnung zu finden. Planen Sie hierfür mindestens zwei bis drei Monate ein. Selbstverständlich ist die Vermarktungsdauer immer auch abhängig von der allgemeinen Marktlage und im Einzelnen natürlich auch von der Ausstattung, der Lage und den Konditionen, zu denen Sie das Haus anbieten. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher über den aktuellen Immobilienmarkt, damit Sie Ihr Haus zu einem realistischen Preis vermieten.

Der WertFinder – bietet Anhaltspunkt für die Vermietung des Hauses

Wo sind die Mieten für Häuser im letzten Jahr besonders stark gestiegen? Die Preiskarten, von ImmobilienScout24 geben Antwort auf diese und andere Fragen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu regionalen Miet- preisen für Häuser und Wohnungen. Grundlage für die flächendeckenden und aktuellen Standortinformationen bildet der umfangreiche Datenbestand von ImmobilienScout24.

Haus vermieten

Das ist wichtig für die Besichtigung Ihres Hauses

Überlegen Sie, wann Sie Wohnungsbesichtigungen durchführen können, möglichst bei Tageslicht. Interessenten, die schnell auf Ihre Anzeige "Haus vermieten" reagieren, laden Sie zuerst zu einem Termin ein. Gibt es viele Interessenten, dann bilden Sie kleine Gruppen, die Sie durch Ihr Haus führen.

Sind es vermutlich viele potentielle Mieter können Sie auch ein Bewerberformular ausgeben, auf dem Sie die Interessenten die Angaben abfragen, auf die es Ihnen ankommt und treffen dann danach Ihre Entscheidung.


Wichtige Fragen an den potentiellen Mieter Ihres Hauses

Antworten auf diese Fragen sollten Sie vom Mietinteressenten einholen:

  • Wie viel Personen sollen in die Wohnung einziehen?
  • Vermerken Sie bitte Art, Höhe und Zusammensetzung Ihres Familieneinkommens
    (z.B. Gehalt oder Lohn, Rente, Bafög, Arbeitslosengeld etc.).
  • Geben Sie bitte die Obergrenze für die Miete an, die Sie bereit sind, monatlich zu zahlen.
  • Fügen Sie dem Schreiben notwendige Papiere und Unterlagen, z.B. den "Wohnberechtigungsschein" oder den Einkommensnachweis als Anlage in Kopie bei.
  • Verdeutlichen Sie kurz und sachlich die Dringlichkeit Ihres Falles sowie personengebundene Umstände, die für Sie wichtig sind, z.B. eine Wohnung mit behinderten- oder altersgerechter Ausstattung.


Keine Vermietung des Hauses ohne Mietvertrag

Für die Mietverträge gelten folgende vier Grundsätze:

  1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
  2. Das Mietobjekt muss exakt bezeichnet werden. Hierzu zählen auch mit vermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz u. ä.
  3. Die vereinbarte Miethöhe muss ebenfalls genannt sein; gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten (Nebenkosten).
  4. Der Beginn und - bei befristeten Mietverträgen - das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein. Bei der Regelung der Mietdauer sind Mieter und Vermieter relativ frei.



Weitere Tipps:

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