Versicherungen für Vermieter

Rechtsschutz und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer Wohnraum vermietet, ist verantwortlich für sein Hab und Gut und hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch als Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Daher muss sich Vermieter anders absichern als ein Immobilienbesitzer, der sein Wohneigentum selbst bewohnt. Die private Haftpflichtversicherung allein reicht nicht aus.

Aber auch Vermieter ist nicht gleich Vermieter: Als Inhaber einer Eigentumswohnung müssen Sie noch mehr beachten als ein Hausbesitzer. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen für Sie als Vermieter in jedem Fall nötig sind, um großen Schaden zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer

Wenn man einen Schaden verursacht, ist man in der Regel mit einer privaten Haftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen geschützt. Für Vermieter reicht eine solche Police allerdings nicht aus. Außerdem können Schäden ohne aktives Verschulden des Eigentümers auftreten.

Ein starker Wind kann Ziegel vom Dach fallen lassen oder einen auf dem Grundstück stehenden Baum umknicken. Im Winter droht die Gefahr von Dachlawinen durch starken Schneefall. Durch diese und andere Unglücksfälle können parkende Autos beschädigt, aber auch Menschen verletzt werden. Bei Gegenständen muss die Reparatur oder Erstattung bezahlt werden. Werden jedoch Passanten verletzt, können Schmerzensgeld- und sogar Rentenzahlungen eingeklagt werden. Diese finanziellen Verpflichtungen werden von der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.

Vermietete Eigentumswohnung

Bei einer Eigentumswohnanlage haftet die Gemeinschaft der Eigentümer bei eventuell entstandenem Schaden für das Gemeinschaftseigentum. Vermieten Sie also eine Wohnung in einem Haus mit weiteren Vermietern, so bietet in der Regel eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft finanziellen Schutz gegen Ansprüche. Auch Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen den Verwalter oder die Gemeinschaft können ebenso mitversichert werden.

Passiert jedoch ein Unfall innerhalb einer vermieteten Wohnung - stürzt bspw. ein Mieter aufgrund einer maroden Treppe, die zur Wohnung gehört - haftet nicht die Eigentümergemeinschaft für den Schaden, sondern allein der jeweilige Eigentümer. Die Haftpflicht für die Eigentumswohnung ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft nicht mitversichert.

Risiko der Wohnungsvermietung kann mit abgedeckt werden

In derartigen Fällen springt aber die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers ein, wenn das Risiko der Wohnungsvermietung mit abgedeckt ist. Üblicherweise kann die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers aus der Vermietung von Wohnungen gegen einen geringen Beitragszuschlag in die private Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Vermietern von Mehrfamilienhäusern ist jedoch in jedem Fall die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu empfehlen.

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Berichte über Renovierungsarbeiten, die der Vermieter nicht bezahlen möchte oder über Mieter, die die Wohnung verkommen lassen, hört man des Öfteren. Bei Rechtsstreitigkeiten, wie Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Formfehler bei einer berechtigten Kündigung oder Streitigkeiten wegen Umbauarbeiten, hilft eine Vermieterrechtsschutzversicherung.

Die Vermieterrechtsschutzversicherung deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um die vermietete Wohnung bzw. des Hauses ab.

Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten sind mitversichert

Vor Versicherungsabschluss ist zu prüfen, ob dieser Versicherungsschutz eventuell bereits durch die Mitgliedschaft im Grundeigentümerverein abgedeckt ist. Bei einer eigenen Immobilie ist der Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in der Regel im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung mitversichert. Nicht eingeschlossen sind hingegen Rechtsstreitkosten, die z. B. durch den Neubau einer Immobilie entstanden sind.

Als Versicherungsnehmer für die oben genannten Versicherungen kommen nicht nur Vermieter und Eigentümer in Frage, sondern ebenso Pächter und Nutzungsberechtigte der jeweiligen Grundstücke.

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