Erneuerbare Energien: Wer umsteigt, wird gefördert

Günstige Kredite für umweltfreundliche Energien

Strom erzeugen und nachhaltig nutzen – die KfW unterstützt dieses Vorhaben. Mit speziellen Förderprogrammen können Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen den Umstieg auf erneuerbare Energien zinsgünstig finanzieren.

Ökologisch erzeugte Produkte kaufen, weniger Auto fahren oder im Haushalt Strom sparen: Möglichkeiten, die Umwelt zu schonen, gibt es viele. Eine weitere ist die Investition in erneuerbare Energien. Wer selbst umweltfreundlich Strom und Wärme produziert, kann noch dazu seine Energiekosten langfristig senken. Die KfW unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen bei diesem Vorhaben mit zahlreichen Förderprogrammen.

KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“ – Photovoltaik (Kredit 274)

Der Klassiker: Dieses Programm fördert die Errichtung, den Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen sowie Landwirte profitieren von zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Der Kreditbetrag ist auf maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt. Er ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie als Kreditnehmer nur die Zinsen. Anschließend tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Die Laufzeit kann auf bis zu 20 Jahre festgesetzt werden. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens ein Teil des Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird.

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (Kredit 275)

Wer als Unternehmer oder Privatperson eine Photovoltaik-Anlage installieren und sie mit einem stationären Batteriespeichersystem aufrüsten möchte, nimmt dieses Förderprogramm in Anspruch. Zusätzlich können schon bestehende, nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommene Anlagen mit Batteriespeichern nachgerüstet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen der Inbetriebnahme der Anlage und der des Speichersystems mindestens sechs Monate liegen. Die Förderung besteht zum einen aus einem zinsgünstigen Kredit der KfW und zum anderen aus einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Letzterer wird allerdings nur für das Batteriespeichersystem und nicht für die Photovoltaik-Anlage gewährt. Auch bei diesem Förderprogramm verpflichten Sie sich, zumindest einen Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Technisch gilt die Vorgabe, dass die Leistung der Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, 30 Kilowatt Peak (kWp) nicht überschreiten darf.

Wie es funktioniert? Holen Sie sich ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag für das geplante Vorhaben (Photovoltaik-Anlage und/oder Batteriespeichersystem) bei einem Hersteller Ihrer Wahl. Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse). Ihr zuständiger Berater prüft den Antrag und reicht der KfW die erforderlichen Unterlagen ein. Nach Erhalt der Förderzusage können Sie den Kredit abschließen. Den Tilgungszuschuss für das Batteriespeichersystem können Sie ebenfalls bei Ihrem Bankberater anfordern.

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