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Dürfen Finanzierungskunden ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baudarlehen aussteigen, wenn die dazugehörige Widerrufsbelehrung fehlerhaft war? Das Thema sorgt derzeit für einigen Diskussionsstoff.

Beim Abschluss bestimmter Verträge sieht der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vor – so auch bei der Baufinanzierung. Das bedeutet: Innerhalb einer bestimmten Frist kann ein privater Verbraucher den bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen. Diese Frist beträgt im Regelfall 14 Tage. Danach ist der Verbraucher so gestellt, als hätte er den Vertrag niemals abgeschlossen. Bei einer Baufinanzierung bedeutet dieses Widerrufsrecht in der Praxis: Wird der Vertrag fristgerecht widerrufen, muss der Kreditnehmer eventuell bereits erhaltene Kreditbeträge zurückzahlen und darf sich einen neuen, unter Umständen günstigeren, Finanzierungsgeber suchen.

Was jedoch dafür gedacht war, übereilte Entscheidungen innerhalb einiger Tage zu korrigieren, kann auch längerfristige Auswirkungen haben. Einige einschlägige Gerichtsurteile haben nun klargestellt: Widerrufsbelehrungen können unwirksam sein, wenn sie fehlerhaft formuliert oder dem Verbraucher beim Vertragsabschluss nicht übergeben worden sind.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zur Fristverlängerung

Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann seinen Vertrag in diesem Fall auch weit nach Ablauf der regulären Frist widerrufen.

Beim Widerrufsrecht in der Baufinanzierung kommt an dieser Stelle die Vorfälligkeitsentschädigung ins Spiel. Kann der Kreditnehmer den Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nachträglich widerrufen, darf die Bank für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehen nicht die übliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Für den Kreditnehmer kann dies die Kosten um mehrere Tausend Euro reduzieren.

Viele Darlehenskunden versuchen mittlerweile, über den nachträglichen Widerruf ihre Kreditverträge vorzeitig zu beenden. Der Hintergrund: Da sie diese vor einigen Jahren abgeschlossen haben, zahlen sie weit höhere Zinssätze, als sie heute üblich sind. Mithilfe des Widerrufs könnten sie ihren Kreditvertrag kostenlos aufheben und nach einer günstigeren Baufinanzierung suchen. Nach aktuellen Schätzungen dürften bislang knapp eine Million Kreditnehmer ihre finanzierende Bank aufgefordert haben, das Darlehen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rückabzuwickeln – teilweise mit Erfolg.



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Nachträgliche Ausübung des Widerrufsrechts beim Darlehensvertrag (Baufinanzierung) nicht unproblematisch

Allerdings ist die Aufforderung zur Rückabwicklung nicht unproblematisch. So gibt es bei den Widerrufsbelehrungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formulierungen, deren Bandbreite von juristisch sauberen Belehrungen bis hin zu grob fehlerhaften Texten reicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die als Maßstab geltende Musterbelehrung mehrfach geändert hat.

Zwar besteht die Möglichkeit, den Inhalt der Widerrufsbelehrung im eigenen Darlehensvertrag von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Ob dessen Einschätzung zutrifft und ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung besteht, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Ein Prozess vor Gericht bedeutet: Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Forderung nach einem Widerruf nicht anerkannt wird und der Darlehensnehmer die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen muss – und zwar nicht nur die eigenen, sondern auch diejenigen der Gegenseite.

Noch gibt es kein Präzedenzurteil

Der Gang vor Gericht ist für beide Parteien mit Unwägbarkeiten verbunden. In der Praxis einigen sich Banken und Kreditnehmer daher häufig auf einen außergerichtlichen Vergleich, wenn die Widerrufsbelehrungen strittige Formulierungen enthalten. Klare Verhältnisse wird es nach Meinung von Experten aber erst dann geben, wenn ein einschlägiger Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet und dort ein Präzedenzurteil gefällt wird.

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