Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Ein Haus schlüsselfertig kaufen? Das hört sich zunächst einmal wunderbar an. Ein bisschen nach Pauschalurlaub – „all inclusive“. Leider gibt es beim Hausbau keinen Pauschalurlaub und auch kein „all inclusive“. Zudem ist „schlüsselfertig“ auch kein klar definierter rechtlicher Begriff. Es ist eher ein Gummibegriff, der vieles und auch gar nichts heißen kann.

Das sollte der Vertrag beinhalten

Egal ob Sie Ihr Haus kaufen oder ein schlüsselfertiges Haus bauen, leisten muss der Hausanbieter immer nur das, was vertraglich auch vereinbart ist. Und das erfolgt üblicherweise über die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung, sowie die Hauspläne. Beides sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil des Kauf- oder Bauvertrages sein. Aber auch das hilft Ihnen oft nur sehr bedingt. Denn wenn die Pläne ungenau oder ohne Maßangaben sind und in der Baubeschreibung die Festlegung fehlt, ob das Haus Rollläden bekommt oder, differenzierter, welche Fenster Rollläden erhalten, können ganz schnell Diskussionen aufkommen.

An diesem einfachen Beispiel können Sie die Probleme ungenauer Vertragsfestlegungen zur Hausausstattung gut erkennen. Und das ist noch ein sehr kostengünstiger Fall. Ganz anders sieht es aus, wenn nicht klar beschrieben ist, in welcher Weise etwa ein Dachstuhl ausgebaut wird oder welche Qualität der Keller haben soll. Da kommen sehr schnell viele tausend Euro zusammen, die man durch eine sorgfältige Überprüfung der Baubeschreibung früher hätte erkennen können.



„immobilienfinanzierung“

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Vor dem Immobilienkauf stehen alle Kaufinteressenten vor der Frage: "Wie teuer darf meine Immobilie sein?" Ermittle jetzt kostenlos deinen finanziellen Spielraum.


Unterschiede bei schlüsselfertigen Hausangeboten

Bei schlüsselfertigen Hausangeboten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Häusern, die Sie auf Ihrem eigenen Grundstück errichten und solchen, bei denen Sie auch das Grundstück mitkaufen. Im ersten Fall sind Sie Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses auf eigenem Grundstück, im letzten Käufer einer sogenannten Bauträgerimmobilie. Ein Bauträger bietet üblicherweise Grundstück und Haus zum gemeinsamen Kauf an und ist dann auch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Haus überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden kann. Bauen Sie als Bauherr auf eigenem Grundstück schlüsselfertig, sind Fertighaus- und Massivhausanbieter Ihre Vertragspartner. Sie selbst sind dann dafür verantwortlich, sorgsam zu überprüfen, ob das von Ihnen ausgewählte Haus auf Ihrem Grundstück auch problemlos gebaut werden kann: von der Grundwassersituation über die Bodentragfähigkeit bis hin zu den Bebauungsplanvorgaben.

Schutzwirkungen beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses

Da Häuser von Bauträgern zusammen mit dem Grundstück erworben werden, muss dieser Kaufvorgang über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgewickelt werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Der Kaufvertrag muss dann außerdem zwingend Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) berücksichtigen. Dadurch haben Sie zumindest elementare, wenn auch leider keinesfalls ausreichende Schutzwirkungen. Erwerben Sie hingegen ein schlüsselfertiges Haus vom Fertighaus- oder Massivhausanbieter, muss der Vertrag nicht notariell beurkundet werden und unterliegt auch nicht den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Wenn Sie dann einen Vertrag mit riskantem Zahlungsplan abgeschlossen haben, bei denen die zu zahlenden Raten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bauleistung stehen, können ganz schnell erhebliche Probleme entstehen. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters kann Ihr Geld sogar ganz verloren sein.

Ein Hausbau ist üblicherweise die größte Einzelinvestition Ihres Lebens. Daher bringt man oft auch wenig Vorwissen mit. Eine solch große Unternehmung sollte man jedoch nicht angehen, ohne sich zuvor intensiv zu informieren. Die Verbraucherzentrale bietet dazu verschiedene Bücher an.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.