Ein Finanzmakler arbeitet als klassischer Handelsmakler im Bereich von Kapitalanlagen jeder Art. Der Begriff ist juristisch nicht eindeutig abgegrenzt, er ist eher als eine Art Fachbezeichnung zu verstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internet oder Filialen bieten meist nur die üblichen Finanzierungsarten an. Soll hingegen eine bestimmte Form gewählt werden, ist es ratsam einen Finanzmakler zu beauftragen, da dieser entsprechend beraten kann.


Es sind aber auch Tätigkeiten als Zivilmakler üblich. Davon kann dann gesprochen werden, wenn solche Verträge vermittelt oder vertrieben werden, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Also typischerweise Mietverträge über Wohnraum, aber auch Kaufverträge über Grundstücke und eben Darlehen. In der Praxis bringt das den entscheidenden Unterschied mit sich, dass sein Provisionsanspruch bereits dann entsteht, wenn die Gelegenheit zum Vertragsabschluss gegeben ist. Der Finanzmakler übernimmt damit praktisch eine Mittlerrolle zwischen Kaufinteressenten von Immobilien und den finanzierenden Banken. Was ein solcher Dienstleister also macht, wird zwischen beiden Parteien durch einen speziellen Maklervertrag geregelt. Der klassische Finanzmakler deckt als Makler die Bereiche Versicherungen und Vorsorge ab. Seine Aufgabe ist es, den Kunden nach seinen individuellen Daten und Zielsetzungen zu beraten. Da immer mehr Immobilien zum elementaren Bestandteil einer Altersvorsorge zählen, ist hier das Risiko aber auch entsprechend hoch. Deshalb setzt der Gesetzgeber gewisse Haftpflichtversicherungen voraus, ohne die er gar keine Erlaubnis nach § 34c GewO erteilen würde.

Welche Aufgaben übernimmt ein Finanzmakler?

Der naheliegende Grund zur Beauftragung eines Maklers ist sicher der, dass auf „Nummer Sicher“ gegangen werden soll. Als Dienstleister kennt der Finanzmakler die Voraussetzungen von Banken, er kann gezielt zu einer Finanzierung führen und den Darlehensnehmer allumfassend beraten. Typischerweise wird er damit beauftragt, die günstigste Baufinanzierung zu finden und damit die Bedürfnisse des Kunden zu berücksichtigen. Vor allem jenseits der klassischen 50/50-Finanzierung kann es deshalb sinnvoll sein, eine solche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Denn viele Formen der Baufinanzierung werden im standardisierten Verfahren gar nicht angeboten. Das bedeutet, dass über das Internet oder die Filiale nur die üblichen Finanzierungsarten vertrieben werden. Soll hingegen eine bestimmte Form gewählt werden, kann der Finanzmakler entsprechend beraten und seine Kontakte nutzen. Zugleich übernimmt er Aufgaben die eine mögliche Rente betreffen, er greift dabei auf Produkte eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zurück. Hierdurch wird die Auswahlmöglichkeit erweitert, der Vergleich verschiedener Anlageprodukte fällt leichter. Allerdings kann nie der gesamte Markt abgedeckt werden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Nicht jeder kann als Finanzmakler arbeiten, auch wenn der Begriff selbst nicht gesetzlich geschützt ist. Staat, ebenso wie Banken und Versicherungen setzen grundsätzlich eine gültige Erlaubnis des Gewerbeamtes voraus. Um diese zu bekommen, muss der Finanzmakler seine Zuverlässigkeit nachweisen sowie geordnete Vermögensverhältnisse belegen. Besonders gebunden ist er bei der Vermittlung von Darlehen an die Grundsätze der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese schützt Kunden vor allem vor dem Missbrauch und der Zweckentfremdung ihrer geleisteten Gelder. Zudem sind beispielsweise Vereinbarungen nichtig, die zwischen Bauträger und Immobilienkäufer getroffen wurden, sofern die Grundsätze der MaBV nicht eingehalten wurden (vgl. § 12).


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