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Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Was sie im Kern regelt und warum die Beurkundung nur mit einem Notar erfolgen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Was ist eine Beurkundung und wozu dient sie?

Bei der Beurkundung handelt es sich um ein vom Gesetz vorgeschriebenes Formerfordernis. Gewisse Verträge beziehungsweise Urkunden – dazu gehören unter anderem auch Immobilienkaufverträge – müssen vom zuständigen Notar in einer Niederschrift verfasst und den beteiligten Vertragsparteien vorgelesen werden. Abschließend wird der Vertrag im Beisein des Notars von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben.

Der Notar ist auf dem Gebiet der rechtsvorsorgenden Rechtspflege tätig. Das bedeutet, dass besonders rechtsrelevante Geschäfte einer notariellen Beurkundung bedürfen, damit die Rechtsgültigkeit dieser gewährleistet ist. Im Rahmen eines Immobiliengeschäfts wird so also sichergestellt, dass die Eigentumsübertragung rechtlich einwandfrei abläuft und keine rechtliche Auseinandersetzung aus ihr folgt.


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Warum ist die Beurkundung nur mit Notar möglich?

Es stellt sich natürlich die Frage, warum die Beurkundung nur mit einem Notar und nicht mit beispielsweise einem Rechtsanwalt möglich ist. Der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt oder sonstigen Juristen liegt mit Blick auf die Beurkundung darin, dass der Notar ein öffentliches Amt bekleidet, in dem er dazu bemächtigt ist, Urkunden und Verträge notariell zu beglaubigen.

Ein Notar handelt in gewisser Weise nicht für sich persönlich, sondern unabhängig und im Sinne des geltenden Rechts.

Wann ist eine Beurkundung notwendig?

Nicht jeder Vertrag oder jede Willenserklärung bedarf einer notariellen Beurkundung. In den folgenden Fällen ist sie jedoch zwingend erforderlich:

  • Grundstückskaufvertrag

  • Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung

  • Ehevertrag

  • Erbvertrag

  • Erbschaftskauf

  • Erbverzichtsvertrag

  • öffentliches Testament

  • Schenkungsversprechen

Welche Kosten entstehen bei einer Beurkundung?

Grundsätzlich steht die Beurkundung immer in Zusammenhang mit weiteren Kosten. Neben der Beurkundung des Kaufvertrages kommen Notargebühren hinzu wie auch beispielsweise die Kosten für die Beurkundung der Grundschuld. In der Regel belaufen sich Grundbuch- und Notarkosten auf etwa 1,5 bis zwei Prozent vom erzielten Kaufpreis. Wie die Berechnung im Detail aussieht, verdeutlicht folgende Beispielrechnung:

Kaufpreis der Immobilie: 195.000 Euro

Höhe der einzutragenden Grundschuld: 150.000 Euro

Art der Kosten Vorgang Kostenbetrag
Notarkosten Beurkundung Grundstückskaufvertrag 870,00 €
Grundbuchkosten Eintragung Auflassungsvormerkung 217,50 €
Notarkosten Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel 354,00 €
Grundbuchkosten Eintragung Grundschuld 354,00 €
Grundbuchkosten Eintragung Eigentümer 435,00 €
Grundbuchkosten Löschung Auflassungsvormerkung 25,00 €
Notarkosten Betreuungsgebühr für Kaufvertrag 217,50 €
Notarkosten Betreuungsgebühr für Grundschuld 177,00 €
Notarkosten Vollzugstätigkeiten 217,50 €
Notarkosten Abwicklung über Notaranderkonto 435,00 €
Grundbuchkosten (gesamt) 1.031,50 €
Notarkosten (gesamt) 2.271,00 €
MwSt. für Notarkosten 431,49 €
Gesamtkosten 3.733,99 €

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Unabhängig davon, was beurkundet werden soll, hält der Notar während der Beurkundung immer die folgenden Schritte ein:

  1. Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien prüfen
  2. Die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aufklären
  3. Aufnahme der Erklärung in die Urkunde
  4. Vorlesen der Urkunde
  5. Genehmigung der Urkundeninhalte durch die Parteien
  6. Unterschrift der Urkunde durch die Parteien und den Notar

Durch die Vertragsunterzeichnung der Parteien und des Notars wird bestätigt, dass der Vertragsinhalt im Sinne der Parteien formuliert wurde und deren Willen entspricht. Die Parteien erhalten jeweils eine beglaubigte Kopie der Beurkundung, während der Notar das Original behält.


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