Der Sachkundenachweis

Aktuelle Informationen

**01.08.2017**

Ab August sind Makler und Verwalter nach dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren 20 Stunden weiterzubilden. Darüber hinaus müssen Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Details der Fortbildungs- und Versicherungspflicht werden in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.

**22.09.2017**

Der Bundesrat billigte am 22. September 2017 den Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22. Juni, der eine Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter einführt. Danach sind diese künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit. (Quelle: Bundesrat Top11)

**07.07.2017**

Nachdem der Gesetzesentwurf, in der am 06.06.2017 beschriebenen Form, vom Bundestag geschlossen wurde, fehlt für das Inkrafttreten nur noch die Zustimmung durch den Bundesrat. In der heutigen, letzten Sitzung vor der Sommerpause, war der Sachkundenachweis allerdings nicht Teil der Tagesordnung. In dieser Legislaturperiode bleibt für die Zustimmung des Bundesrates also nur noch die Sitzung am 22.09.2017.

**06.06.2017**

Überraschende Wende: Der Sachkundenachweis kommt NICHT: Stattdessen hat sich die große Koalition lediglich auf eine Fortbildungs- und Erlaubnispflicht geeignet. Die Gewerbeerlaubnispflicht existiert bereits für Makler und wird zukünftig auch für Hausverwalter verpflichtend sein. Zusätzlich kommt eine verpflichtende Berufshaftpflicht für Verwalter. Außerdem sollen sowohl Makler als auch Verwalter zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden. Wie die Punkte im Detail aussehen, ist noch nicht bekannt. Der Beschluss im Bundestag soll am 21./22.6. erfolgen.

** 05.04.2017 **

Am 29.03.2017 fand eine öffentliche Anhörung zum Thema Sachkundenachweis im Bundestag statt. Dabei präsentierten verschiedene Branchenvertreter und Sachverständige ihre Standpunkte zur Thematik. Die Mehrheit der Redner sprach sich für den Sachkundenachweis für Makler und Verwalter aus. Außerdem plädierten einige Referenten dafür, die Alte-Hasen-Regelung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Weitere Informationen zur Anhörung am letzten Mittwoch finden Sie auf unserem Blog: http://bit.ly/sachkundenachweis_anhörung

** 23.11.2016 **

Aktuell berät der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Energie über den Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter. Sobald der Gang der Gesetzgebung vorwärts geht, erfahren Sie es hier. In der Zwischenzeit finden Sie auf dem ImmobilienScout24-Blog die meistgestellten Fragen zum Gesetz und haben die Möglichkeit, offene Fragen in den Kommentaren auf dem Blog zu hinterlassen.

** 11.11.2016 **

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde gestern im Bundestag beraten. In der ersten Lesung wurde nun die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossen.

In der bald folgenden zweiten Lesung wird der Ausschuss über seine Beratungen berichten. Dann kommt es zu einer Aussprache und Änderungsvorschläge werden abgestimmt.  

** 10.11.2016 **

Heute wird in der 199. Sitzung des Bundestages über den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter gesprochen. Gegen Mitternacht wird das Thema zur ersten Lesung im Bundestag aufgerufen. Grundlage bildet der aktuelle Gesetzentwurf. Die angemeldeten Reden sollen heute protokolliert und die Vorlage anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.

Ein Antrag der Grünen wird ebenfalls beraten:

"Ebenfalls zur ersten Beratung aufgerufen wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8084), das Wohneigentumsrecht umfassend zur reformieren und zu modernisieren. Danach soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt." (Quelle: Bundestag)

Die Sitzung wird live auf der Seite des Bundestages übertragen.

** 14.10.2016 **

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf Stellungnahme bezogen. Die Fachausschüsse hatten zahlreiche Änderungsempfehlungen im Vorfeld eingereicht. Der Bundesrat ist der Beschlussempfehlung der Ausschüsse allerdings nur in wenigen Punkten gefolgt. Für die Ziffern 8 bis 11 der Ausschussempfehlungen stimmte eine Mehrheit. Das bedeutet konkret:

  • Ziffer 8: Der Zeitpunkt, ab dem die Immobilienmakler und WEG-Verwalter ihre Sachkunde nachweisen müssen verschiebt sich nach hinten. Statt 9 Monate nach Verkündung startet die Übergangsfrist nun erst 18 Monate nach Verkündung. Sollte das Gesetz also am 01.02.2017 verkündet werden, so müssen Sie Ihre Sachkunde erst ab dem 01.09.2018 nachweisen und hätten dafür bis zum 01.10.2019 Zeit.
  • Ziffer 9: Bei der Alten-Hasen-Regelung werden nun auch Zeiträume in unselbständiger Tätigkeit berücksichtigt. D.h. wenn Sie sich erst vor drei Jahren als Immobilienmakler selbständig gemacht haben und vorher bereits als Immobilienmakler im Angestelltenverhältnis tätig waren, wird diese Zeit ebenfalls berücksichtigt.
  • Ziffer 10: Spätestens nach fünf Jahren soll die Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes auf Gewerbetreibende und Verbraucher an den Bundesrat und den Bundestag berichten.
  • Ziffer 11: Der Bundesrat erhebt nach Empfehlung der Ausschüsse keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.

 

** 12.10.2016 **

Der Bundesrat berät am Freitag, den 14. Oktober über den Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter. Laut Tagesordnung beinhaltet Punkt 23 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.

Bereits im Vorhinein haben die Ausschüsse ihre Empfehlung zur Stellungnahme des Bundesrates abgegeben. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz fordert:

  • Berufshaftpflichtversicherung auch für Immobilienmakler
  • Sachkundeprüfung für Mitarbeiter der Immobilienmakler und WEG-Verwalter
  • Keine Sonderregelung für Alte Hasen (bereits vorgenommene Fort- und Weiterbildungen sollen in diesem Zusammenhang aber angemessen berücksichtigt werden)
  • Verlängerung der Frist zur Ablegung der Sachkundeprüfung für "Alte Hasen" um 6 Monate


Der Wirtschaftsausschuss fordert: 

  • 12 statt 9 Monate zeitlicher Vorlauf für Einführung neuer Erlaubnisse, Durchführung von Sachkundeprüfung etc.
  • Bei der Alte-Hasen-Regelung sollen auch Zeiten unselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden

Auf dem Laufenden bleiben

Bleiben Sie jederzeit aktuell informiert und melden Sie sich für unseren Sondernewsletter zum Sachkundenachweis an. Sie sind WhatsApp-Nutzer? Dann registrieren Sie sich doch für unseren Messenger-Service und erhalten alle neuen Informationen direkt auf Ihr Smartphone!


Und so geht’s:

  • Laden Sie sich die App WhatsApp Messenger herunter
  • Legen Sie für unsere Rufnummer +491775196527 einen Kontakt an
  • Senden Sie an diesen Kontakt eine WhatsApp-Nachricht mit "Start"
  • Bedienungsanleitung und Datenschutz