Einwohnermeldeamt
Gemäß den Meldegesetzen der Bundesländer besteht die Pflicht, sich innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Bundesland 1-2 Wochen) an Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Seit einigen Jahren ist eine gesonderte Abmeldung am alten Standort nicht mehr erforderlich - es sei denn, es handelt sich um einen Auslandsumzug.
KfZ-Zulassungsstelle / Fahrzeugversicherung
In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist geregelt, dass Änderungen wie ein Umzug unverzüglich gemeldet werden müssen. Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich müssen Sie mit Gebühren von rund 25 Euro rechnen. Hinzu kommen gegebenenfalls neue Kennzeichen (ähnliche Kostenhöhe).
Finanzamt
Informieren Sie Ihr bisheriges Finanzamt über Ihre neue Adresse - die Angabe Ihrer Steuernummer erleichtert die einfache Zuordnung. Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde sind Sie nicht verpflichtet, sich umzumelden. Indem Sie auf Ihrer nächsten Steuererklärung die neue Adresse eintragen, erfährt das Finanzamt davon. Sie können die Behörde natürlich dennoch über den neuen Wohnsitz informieren, um keine Verzögerungen bei Postzustellungen etc. zu verursachen.
Arbeitsagentur / Sozialamt / Wohngeldstelle
Spätestens eine Woche vor dem Umzugstermin müssen Sie der Arbeitsagentur Ihre neue Adresse bekanntgeben, um finanzielle Nachteile zu vermeiden - bis zur Meldung des Umzuges kann Ihnen sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt werden. Beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt oder der Wohngeldstelle, so vergessen Sie auch hier nicht die Ummeldung.
Amt für Ausbildungsförderung
Studieren Sie und werden staatlich gefördert, so sollten Sie den neuen Wohnsitz umgehend dem Amt für Ausbildungsförderung melden. So vermeiden Sie beispielsweise verzögerte BAFöG-Auszahlungen, weil Sie vom Amt nicht über nachzureichende Antragsunterlagen u.ä. informiert werden konnten.